Allgemeine Bedingungen "Mieter"

Allgemeine Benutzungsbedingungen
Bedingungen für den Besitzer

Aktualisiert am 1. 2. 2015

Jedes Mitglied von Tripndrive, das ein Fahrzeug mieten möchte, verpflichtet sich dazu, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen für Mieter zu respektieren.

Bedingungen bezüglich des Mieters

Der Mieter muss unbedingt alle folgenden Bedingungen erfüllen, um die von Tripndrive angebotenen Dienstleistungen nutzen zu können:

  • mindestens einundzwanzig (21) Jahre alt sein, und mindestens dreißig (30) Jahre für die Premium-Fahrzeuge
  • seit mehr als 2 Jahren Inhaber eines in Frankreich gültigen Führerscheins sein, und mindestens 5 Jahre für Premium-Fahrzeuge
  • eine auf seinen Namen ausgestellte und gültige Kreditkarte besitzen
  • seit 2 Jahren nicht schuldig in einen Unfall verwickelt gewesen sein und auch keinen Führerschein-Entzug erlitten zu haben
  • während der letzten 5 Jahre von keiner Automobil-Versicherung zurückgewiesen worden zu sein und auch keine Vertragsauflösung erlitten zu haben
  • nicht aus medizinischen Gründen unfähig zum Autofahren zu sein

Welche Dokumente muss der Mieter vorlegen?

Vor jeder Vermietung wird von Ihnen verlangt, den Mitarbeitern von Tripndrive die folgenden Dokumente vorzulegen:

  • den Führerschein, gegebenenfalls auch den des zweiten Fahrers
  • einen gültigen Ausweis
  • eine auf Ihren Namen ausgestellte Kreditkarte

Was für ein Fahrzeug miete ich?

Das gemietete Fahrzeug gehört einer Privatperson. Tripndrive ist ein Service der Kontaktanbahnung zwischen dem Besitzer eines Fahrzeugs und dessen Mieter. Tripndrive ist keine Mietagentur.

Sie suchen sich selbständig das Fahrzeug aus, das Sie mieten möchten, ohne dass Tripndrive bei Streitigkeiten bezüglich dieses Fahrzeugs als verantwortlich zu betrachten ist.

Das von Ihnen gemietete Fahrzeug ist das im Mietvertrag erwähnte. Eine Bestandsaufnahme vor und nach der Vermietung wird unabhängig von Ihnen vorgenommen.

Pflichten und Obliegenheiten des Mieters

(a) Wächter des Fahrzeugs

Der Mieter ist als Wächter für das Fahrzeug verantwortlich, ab der Übernahme desselben bis zur Rückgabe an Tripndrive am Ende der Mietzeit. Er achtet darauf, das geparkte Fahrzeug immer abzuschließen.

Der Mieter verpflichtet sich dazu, das Mietfahrzeug nach einem Unfall, einer Panne oder einem anderen Zwischenfall nicht einfach stehen zu lassen, sondern auf das Fahrzeug aufzupassen, bis der Besitzer, Tripndrive oder die Pannenhilfe von Tripndrive dasselbe übernehmen.

Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich dazu, den vorliegenden Vertrag, das Fahrzeug, seine Ausstattung und Werkzeuge nicht zu verkaufen, abzugeben, zu verleihen, zu beleihen oder zu verpfänden, noch die Ausstattung des Mietfahrzeugs zu verändern, auch nicht im Sinne einer Hinzufügung.

(b) Gebrauch als guter Familienvater und Verbote

Der Mieter verpflichtet sich dazu, die Straßenverkehrsordnung zu respektieren und das Fahrzeug wie ein guter Familienvater zu verwenden.

Er verpflichtet sich insbesondere dazu, das Fahrzeug nicht für Folgendes zu verwenden: bezahlte Passagiertransporte; anschieben, ziehen oder abschleppen eines Fahrzeugs, Anhängers oder rollenden Objekts; Einsatz des Fahrzeugs bei Wettkämpfen, zu verbotenen Zwecken oder im Rahmen einer Fahrschule.

(c) Autorisierter Fahrer

Sofern nicht anders im Mietvertrag erwähnt, ist nur der Mieter dazu berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu fahren.

Es ist möglich, einen weiteren Fahrer hinzuzufügen, unter der Bedingung, dass:

  • er die Bedingungen für den Zugang zum Service erfüllt, gemäß deren Beschreibung in den vorliegenden Gebrauchsbedingungen;
  • der Besitzer des Fahrzeugs dem zugestimmt hat;
  • seine Identität im Mietvertrag erwähnt wird.

Andernfalls wird beim Eintritt eines Schadens dem Mieter eine Strafgebühr von der dreifachen Höhe der Eigenbeteiligung in Rechnung gestellt.

Auf jeden Fall verpflichtet sich der Mieter dazu, das Steuer keiner nicht im Mietvertrag erwähnten Person anzuvertrauen.

(d) Zum Befahren autorisierte Gebiete:

Der Mieter verpflichtet sich dazu, nicht außerhalb der folgenden Staatsgebiete zu fahren: Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Großbritannien.

(e) Rückgabe des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich dazu, das gemietete Fahrzeug am Ende der Mietzeit zurückzugeben, am Tag, dem Ort und zu der Zeit, die ihm von Tripndrive genannt wurden. Außerdem verpflichtet sich der Mieter dazu, das Fahrzeug in einem Zustand angemessener Sauberkeit zurückzugeben, ohne weitere Schäden außer den bereits zu Beginn der Mietzeit in der Bestandsaufnahme angegebenen.

Der Mieter verpflichtet sich dazu, das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, den es aufwies, als er es erhielt. Im Falle einer Rückgabe des Fahrzeugs mit niedrigerem Benzinstand als ursprünglich vorhanden, muss der Mieter eine entsprechende Strafzahlung leisten.

(f) Kilometerzahl

Der Mietpreis enthält eine tägliche Kilometerpauschale von einhundertfünfzig (150) Kilometern. Der Mieter kann als kostenpflichtige Option auch eine unbegrenzte Kilometerzahl wählen. Falls Letzteres nicht der Fall ist und die am Ende der Mietzeit zurückgelegte Kilometerzahl die vorgesehene Kilometerpauschale übersteigt, muss der Mieter einen Zuschlag von 0,15 Euro pro zusätzlich zurückgelegtem Kilometer zahlen und davon unabhängig eine Kilometervergütung für den Besitzer (zwischen 0,02 und 0,12 Euro pro Kilometer).

(e) Zahlung und Kaution

Der Mieter verpflichtet sich dazu, die gesamte im Zusammenhang mit der Vermietung geschuldete Summe zu bezahlen (Mietkosten, Strafgebühren, Kaution, usw.).

Kaution Bei der Übernahme des Fahrzeugs muss der Mieter eine Kaution in Höhe von 500 Euro bezahlen, die auf seiner Kreditkarte vorgemerkt wird. Endgültig abgebucht wird die Kaution gegebenenfalls am Ende der Mietzeit aus einem der weiter oben angegebenen Gründe.

Die Kaution kommt insbesondere für Reparaturen, Strafgebühren, Fachgutachter-Kosten, den Versicherungs-Eigenanteil, die Bearbeitungsgebühren und für alle weiteren Schadensausgleich-Summen auf.

Die Höhe der Kaution kann in den folgenden Fällen verdreifacht werden: (1) in dem Fall, dass der Fahrer weder das als Mieter auftretende Mitglied noch der im Mietvertrag erwähnte zusätzliche Fahrer ist; (2) in dem Fall einer Anklage wegen Fahrerflucht.

Strafgebühren Bei mangelnder Respektierung der vorliegenden Geschäftsbedingungen und/oder der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Website werden der verantwortlichen Partei auf Antrag der geschädigten Parte oder von Tripndrive entsprechende Strafgebühren in Rechnung gestellt.

Der Mieter autorisiert Tripndrive, am Ende der Mietzeit die Nebenkosten und Strafgebühren abzubuchen, die er in den folgenden Fällen zu zahlen hat:

  • Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs: 100 Euro pro Tag der Verspätung;
  • Verlust der Schlüssel des Fahrzeugs: 100 Euro;
  • Fahrzeug außerordentlich schmutzig (außen oder innen): 50 Euro;
  • Kraftstoffstand niedriger als zu Beginn: für Fahrzeuge der Kategorien „günstig“ und „kompakt“ 7 Euro für jedes fehlende Achtel des Tankinhalts, für Fahrzeuge der Kategorien „standard“ und „gehoben“ 10 Euro für jedes fehlende Achtel des Tankinhalts. Hinzu kommen noch 10 Euro Bearbeitungsgebühr.
  • Risse, Brandflecken, Verschmutzungen auf den Sitzen: 200 Euro;
  • Rauchen in einem Nichtraucher-Fahrzeug: 100 Euro;
  • Bearbeitungsgebühr im Falle eines Strafzettels: 20 Euro (unabhängig von der Höhe der Strafzettel);
  • Kratzer, Eindellung oder Beschädigung am Fahrzeug: 800 Euro;
  • Glasbruch: 200 Euro;

(g) Annullierung

Der Mieter hat die Möglichkeit, seine Reservierung bis zu 72 Stunden vor dem Beginn der Mietzeit kostenlos zu annullieren.

Im Falle einer Annullierung zwischen 72 und 48 Stunden vor dem Beginn der Mietzeit fällt 50% des Reservierungsbetrags an Tripndrive.

Im Falle einer Annullierung mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit fällt der gesamte Reservierungsbetrag Tripndrive zu.

(h)Verantwortlichkeit

Im Falle eines Diebstahls oder von Beschädigungen am Fahrzeug bzw. seinem Zubehör durch Schuld des Mieters oder eines namentlich bekannten Dritten verpflichtet sich der Mieter dazu, den Besitzer in der Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens zu entschädigen, entweder durch direkte Rückzahlung der Schadenssumme oder durch Bezahlung des Eigenanteils der Versicherung.

(i)Verstöße und Strafzettel

Der Fahrer des Fahrzeugs ist als Einziger verantwortlich für alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die während der Mietzeit begangen werden, und muss dafür möglichst rasch aufkommen, genauso wie für die Strafgebühren von Tripndrive.

Falls ihm ein während der Mietzeit begangener Verstoß bekannt ist, muss er Tipndrive vor dem Ende der Mietzeit darüber informieren, oder spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs, und muss den Strafzettel sofort bezahlen (z.B. bei Falschparken). Er muss auch die Tripndrive geschuldeten Bearbeitungsgebühren begleichen.

(j) Versicherung und Pannenhilfe

Die über Tripndrive vermieteten Fahrzeuge besitzen alle eine Versicherung für Haftpflicht und Zivilklagen, die bei unserem Partner ALLIANZ abgeschlossen wurde.

Der Besitzer hat die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert, die aus den Allgemeinen und den Besonderen Versicherungsbedingingen bestehen.

Versicherungsbedingungen Es wird daran erinnert, dass in den Genuss der Versicherung nur Landfahrzeuge mit Motor kommen können (mit Ausnahme von Quads und Buggys), die weniger als 3,5 Tonnen wiegen und ordnungsgemäß in Frankreich angemeldet sind.

Sie genießen eine Versicherung gegen alle Risiken, zu den von Tripndrive ausgehandelten Konditionen. Weitere Details der Versicherungsbedingungen finden Sie bei den Geschäftsbedingungen der ALLIANZ, sowie bei den Besonderen Versicherungsbedingungen von Tripndrive.

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls Sie müssen so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, bei Tripndrive jeden Verkehrsunfall melden, an dem das Mietfahrzeug beteiligt war, und Tripndrive ein lesbares Exemplar des von beiden Seiten unterschriebenen Unfallberichts überlassen, nebst den Angaben zu den Zeugen, falls es solche gibt.

Im Falle eines Unfalls ohne Beteiligung eines Dritten müssen Sie eine genaue Beschreibung der Umstände des Schadens liefern.

Im Falle eines Diebstahls Sie müssen den Dienstahl (oder Diebstahlversuch) bei der zuständigen Polizei- oder Gendarmeriebehörde melden, wie auch bei Triopndrive, und uns innerhalb von 48 Stunden den Beleg für Ihre Anzeige und die Originalschlüssel des Fahrzeugs übergeben.

Eigenbeteiligung Durch die Benutzung des Service und das Akzeptieren der vorliegenden Bedingungen autorisiert der Benutzer Tripndrive, seiner Kautionssumme den für die Eigenbeteiligung geschuldeten Betrag zu entnehmen, oder wenn nötig auch noch mehr, gemäß den folgenden Modalitäten:

Der Eigenanteil ist der Betrag, den der Mieter übernehmen muss. Er gilt anteilsmäßig für den Grad der Verantwortung des Mieters am Schadensfall:

  • Falls den Mieter offiziell keine Verantwortung trifft, hat er nichts zu bezahlen.
  • Falls er zu 100% verantwortlich ist, beträgt der Eigenanteil 800 Euro.
  • Falls er zu 50% verantwortlich erklärt wird, beträgt der Eigenanteil 400 Euro.

Sonderfälle:

  • Glasbruch: Eigenanteil reduziert auf 100 Euro;
  • Nicht-Zurückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter: Eigenanteil erhöht auf 3000 Euro;
  • Schaden ohne eigene Verantwortung beim Parken ohne Identifizierung eines Dritten: der Eigenanteil wird fällig.

Der Eigenanteil gilt für jeden einzelnen Schadensfall. Wenn es zwei verschiedene Unfälle gibt, wird der Eigenanteil zweimal fällig.

Die Option des Rückkaufs des Eigenanteils wird bei der Reservierung für einen Zuschlag von 6 Euro pro Miettag angeboten. Dies ermöglicht die Reduzierung des vom Mieter zu zahlenden Eigenanteils von 800 auf 200 Euro, sobald er eine Mitverantwortung trägt. Diese Reduzierung auf 200 Euro gilt unabhängig davon, ob er für den Schaden offiziell zu 50 oder zu 100 Prozent verantwortlich ist.

Ausgeschlossen vom Rückkauf des Eigenanteils sind die Parkschäden ohne identifizierten Dritten.

Verfall Jede Verletzung der Benutzungsbedingungen von Tripndrive kann die Deckung des Schadens durch die Versicherung gefährden. Wenn eine der Parteien durch mangelnde Respektierung der Bedingungen einen Verfall der Versicherungsdeckung verursacht, dann verpflichtet sie sich dazu, persönlich für die finanziellen Folgen jedes Schadensfalles aufzukommen, der sich möglicherweise während der Mietzeit ereignet.