Allgemeine Bedingungen "Besitzer"

Allgemeine Gebrauchsbedingungen
Bedingungen "Mieter"

Aktualisiert am 1. 2. 2015

Jedes Mitglied von Tripndrive, das sein Fahrzeug auf der Website anmelden möchte, verpflichtet sich, die vorliegenden Geschäftsbedingungen für "Besitzer" zu respektieren.

Indem er sein Fahrzeug auf der Website anmeldet, kommt der Besitzer in den Genuss eines kostenlosen Parkplatzes während des angegebenen Zeitraums der Bereitstellung und akzeptiert es, sein Fahrzeug an andere Privatpersonen, die Mitglied bei Tripndrive sind, zu vermieten.

Mandat für Tripndrive

Indem er diese Allgemeinen Gebrauchsbedingungen akzeptiert, akzeptiert es der Besitzer, der sich auf der Website anmeldet, ausdrücklich, Tripndrive das Mandat zu verleihen, in seinem Namen und Auftrag alle Schritte zu veranlassen, die nötig sind, um das von ihm ordnungsgemäß auf der Website angemeldete Fahrzeug zu vermieten.

Tripndrive hat dann folglich die Aufgabe, für den Besitzer die an diesen gerichteten Reservierungsanfragen für sein Fahrzeug während des angegebenen Zeitraums der Verfügbarkeit zu akzeptieren oder nicht, wie auch, die Richtigkeit der vom Mieter gemachten Angaben zu überprüfen (Identität, Besitz eines Führerscheins).

Tripndrive unterzeichnet folglich den Mietvertrag mit dem Mieter einzig und allein im Namen und Auftrag des Besitzers des Fahrzeugs.

Bei den folgenden Missionen handelt Tripndrive somit im Namen und Auftrag des Besitzers: Überprüfung der Identität des Mieters, seines Führerscheins, der Angaben auf seiner Kreditkarte, der Übereinstimmung der physisch bei Tripndrive erscheinenden Person mit den Angaben bei der Reservierung durch den Mieter, der Bestandsaufnahme mit dem Mieter (oder den Mietern) am Anfang und am Ende der Mietperiode, der Schlüsselübergabe und der Entgegennahme des Fahrzeugs bei Ende der Miete.

Bedingungen bezüglich des Besitzers

Der Besitzer muss unbedingt alle folgenden Bedingungen erfüllen, um die von Tripndrive angebotenen Dienstleistungen nutzen zu können:

  • Besitzer des Fahrzeugs sein und dies bleiben, während dieses zur Verfügung gestellt wird (Inhaber des Fahrzeugscheins sein)
  • oder die Erlaubnis des Besitzers des Fahrzeugs haben, dieses zu vermieten (z.B. bei einem Dienstfahrzeug, bei Leasing, usw.)

Welche Dokumente muss der Besitzer vorlegen?

Bevor das Fahrzeug zur Vermietung freigegeben werden kann, müssen Sie den Mitarbeitern von Tripndrive die folgenden Dokumente vorlegen:

  • das Original des Fahrzeugscheins für dieses Fahrzeug, und zusätzlich noch eine Fotokopie desselben
  • den Versicherungsschein dieses Fahrzeugs
  • einen gültigen Ausweis
  • eine Kreditkarte auf Ihren Namen

Bedingungen bezüglich des Fahrzeugs

Tripndrive behält sich das Recht vor, die Übernahme eines Fahrzeugs zu verweigern, das nicht alle der hier genannten Bedingungen erfüllt.

(a) Kennzeichen

Nur Fahrzeuge mit französischen Kennzeichen können auf der Website angemeldet werden.

(b) Zustand des Fahrzeugs & Überprüfungen

Das Mitglied verpflichtet sich dazu, auf der Website nur ein vollständig fahrtüchtiges Fahrzeug ohne nennenswerte Mängel anzubieten, das gemäß den Empfehlungen des Herstellers und den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig gewartet wurde (z.B. technische Kontrolle fristgerecht durchgeführt).

Das Mitglied verpflichtet sich dazu, auf der Website nur ein vollständig fahrtüchtiges Fahrzeug ohne nennenswerte Mängel anzubieten, das gemäß den Empfehlungen des Herstellers und den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig gewartet wurde (z.B. technische Kontrolle fristgerecht durchgeführt).

Der Besitzer sorgt dafür, dass die Ausstattung des Fahrzeugs den Sicherheitsanforderungen entspricht, insbesondere was den Ölstand, das Reifenprofil und die Sicherheitsgurte betrifft. Vor der Bereitstellung überprüft er die Bremsen, die Lenkung und die Scheinwerfer; vor dem Beginn der Vermietung dürfen ihm keine anderen Mängel bekannt sein als die bei der Bestandsaufnahme mit Tripndrive erwähnten.

(c) Versicherung

Das vom Besitzer zur Vermietung freigegebene Fahrzeug muss während der ganzen Zeit, in der es auf der Website zur Verfügung gestellt wird, ordnungsgemäß versichert sein.

Pflichten und Zusagen des Besitzers

(a) Verfügbarkeit

Der Besitzer des Fahrzeugs, oder seine Entsprechung, verpflichtet sich dazu, das auf der Website angemeldete Fahrzeug während der angegebenen Zeit zur Verfügung zu stellen, unter Respektierung von Ort, Datum und Uhrzeit gemäß der Mitteilung von Tripndrive, und erteilt Tripndrive die Vollmacht, in seinem Namen und Auftrag alles Nötige zu unternehmen, um das besagte Fahrzeug an eine andere Privatperson zu vermieten.

(b) Sauberkeit des Fahrzeugs

Jedes Mitglied, das ein Fahrzeug zur Vermietung anmeldet, verpflichtet sich dazu, es in einem angemessen sauberen Zustand zu übergeben (sowohl im Innenraum als auch außen); andernfalls droht ihm eine Pauschalstrafe von 50 Euro.

(c) Kraftstoff

Der Besitzer verpflichtet sich, das zu vermietende Fahrzeug mit einem mindestens zu einem Viertel (1/4) gefüllten Kraftstofftank zur Verfügung zu stellen; andernfalls droht ihm eine Pauschalstrafe von 10 Euro.

(d) Verpflichtend an Bord des Fahrzeugs vorhandenes Material

Der Besitzer sorgt dafür, dass die folgenden Dinge auf jeden Fall im Fahrzeug vorhanden sind: (i) ein Formular für den Unfallbericht, (ii) eine gelbe Sicherheitsweste, (iii) ein Warndreieck und (iv) ein gesetzlich vorgeschriebener Alkoholtester.

(e) Absage

Es ist möglich, die Bereitstellung eines Fahrzeugs bis zu achtundvierzig (48) Stunden vor dem Beginn derselben abzusagen. Im Falle einer Absage, die weniger als 48 Stunden vor dem Beginn der Bereitstellung erfolgt, verhängt Tripndrive eine Pauschalstrafe von 30 Euro.

Zahlung und Strafen

Vergütung - Der Besitzer kommt in den Genuss eines kostenlosen Parkplatzes während der Dauer der Bereitstellung seines Fahrzeugs, ausgenommen eventueller Mietzeiten.

Er erhält eine Vergütung nach einem Tagestarif für jede Vermietung seines Fahrzeugs. Der Gesamtbetrag dieser Vergütung wird ihm am Ende jeder Mietperiode mitgeteilt.

Strafen – Abgesehen von den Strafgebühren, die er möglicherweise selbst zahlen muss, erhält der Besitzer einen beträchtlichen Teil von bestimmten Strafgeldern, die der Mieter zahlt, gemäß den folgenden Bedingungen:

  • Zusätzliche Kilometerzahl: 50% des dem Mieter in Rechnung gestellten Zuschlags
  • Verlust der Schlüssel durch den Mieter: Strafgebühr 100 Euro / Summe für den Besitzer: 80 Euro
  • Zu geringer Kraftstoffstand: Summe für den Besitzer: Preis des fehlenden Benzins + 10 Euro Bearbeitungsgebühr
  • Risse, Brandflecken, Verschmutzungen auf den Sitzen: Strafgebühr 200 Euro / Summe für den Besitzer: 160 Euro
  • Rauchen in einem Nichtraucher-Fahrzeug: Strafgebühr 100 Euro / Summe für den Besitzer: 80 Euro

Vollkasko-Versicherung

Die bei Tripndrive zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind alle automatisch geschützt durch eine Versicherung bei unserem Partner ALLIANZ, die für Haftpflicht-Schäden und Zivilforderungen aufkommt.

Der Besitzer hat die Versicherungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert, bestehend aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Besonderen Versicherungsbedingungen.

strong>Versicherungsbedingungen -Es wird daran erinnert, dass nur Landfahrzeuge mit Motorantrieb (mit Ausnahme von Quads und Buggys) von weniger als 3,5 Tonnen, die ordnungsgemäß in Frankreich registriert sind, versichert werden können.

Sie kommen in den Genuss einer Versicherung gegen alle Risiken, zu den von Tripndrive ausgehandelten Bedingungen.

Für weitere Details der Versicherungsbedingungen konsultieren Sie bitte die Geschäftsbedingungen der ALLIANZ, wie auch die Speziellen Versicherungsbedingungen für Tripndrive.

Eigenanteil – Dieser wird vom Mieter verlangt, wenn er einen Teil der Schuld trägt. Andernfalls muss die Versicherung des anderen Unfallteilnehmers für den Schaden aufkommen.

Verfall - Die Verletzung der Benutzungsbedingungen von Tripndrive kann im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wenn eine der Parteien aufgrund derartigen Fehlverhaltens der Grund für den Verfall des Versicherungsschutzes sein sollte, dann muss diese Partei persönlich für die Folgen eines eventuell während der Mietzeit auftretenden Schadenfalls aufkommen.