Versicherung für die Autovermietung unter Privatpersonen

MMA

Unser Versicherungspartner Allianz schützt ausnahmslos alle bei Tripndrive vermieteten Fahrzeuge.

  • Keinerlei zusätzliche Formalitäten sind nötig.
  • Der Versicherungsbonus des Besitzers bleibt erhalten bei Eintritt eines Unfalls.
  • Versicherung und Pannenhilfe sind im angezeigten Preis mit eingeschlossen.

Die Versicherungsgarantien richten sich nach den besonderen Versicherungsbedingungen und den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Was von der Allianz-Versicherung abgedeckt wird:

Zivilhaftung

  • Unbeschränkte Gewährleistung für körperliche Schäden
  • Bis zu 100 Millionen Euro für Sachschäden

Gewährleistung bei Folgeschäden

  • Fahrzeug versichert gegen alle Arten von Unfällen, Brand, Diebstahl, Glasbruch
  • Gewährleistungs-Obergrenze: 50 000 Euro. Das bedeutet, dass sie in keinem Fall mehr als 50 000 Euro erhalten, auch dann nicht, wenn der Restwert Ihres Fahrzeugs diese Summe übersteigt.
  • Ausschluss: Die Versicherung deckt nicht jene Schäden am oberen Bereich des Fahrzeugs, die auf eine falsche Einschätzung seiner Höhe zurückzuführen sind.

Die Versicherungsbedingungen bei Tripndrive

Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs

  • Ein Privatfahrzeug, gekennzeichnet als VP im Kästchen J1 des Fahrzeugscheins.
  • Ein leichtes Nutzfahrzeug mit einem PTAC von weniger als 2,3 Tonnen, Erwähnung CTTE oder DERIV VP im Kästchen J1 des Fahrzeugscheins.
  • Das Fahrzeug muss in Frankreich zugelassen sein und der Zulassungsschein muss im Namen einer Privatperson, eines Handwerkers, Händlers oder einer im Automobilbereich berufstätigen Person ausgestellt sein.
  • Eine gültige Versicherung ist Pflicht.

Versicherungsbedingungen des Mieters

  • Der Mieter muss eine Privatperson im Alter von mindestens 21 Jahren sein.
  • Er muss einen in Frankreich gültigen Führerschein besitzen, der vor mindestens 2 Jahren erworben wurde.
  • Ein weiterer Fahrer ist erlaubt, unter der Bedingung, dass er im Mietvertrag erwähnt wird und dass er die erwähnten Kriterien erfüllt.

Versicherungsbedingungen des Mietvorgangs

  • Das Fahren ist nur in den folgenden Ländern gestattet: Frankreich (ohne Übersee-Gebiete) und die daran angrenzenden Länder, einschließlich Großbritanniens und Portugals.
  • Die Vermietung erfolgt nur für einen privaten Gebrauch (unter Ausschluss insbesondere aller Erwerbstätigkeiten wie dem bezahlten Transport von Passagieren).

Im Falle eines Problems

Unterstützung und Pannenhilfe ab dem ersten Kilometer

Unterstützung im Falle eines Unfalls, verfügbar Tag und Nacht die ganze Woche hindurch, ist bei allen Fahrzeugen ab dem ersten Kilometer mit eingeschlossen.

Die Selbstbeteiligung und deren Reduzierung

Die Selbstbeteiligung ist der vom Mieter zu zahlende Teilbetrag. Je nach dem Grad der Mitverantwortung des Mieters an dem Unfall wird sie proportional berechnet:

  • Wenn der Mieter offiziell als unschuldig befunden wird, muss er nichts bezahlen.
  • Wenn er als schuldig zu 100% befunden wird, beträgt die Selbstbeteiligung 800 Euro.
  • Wenn er als schuldig zu 50% befunden wird, beträgt die Selbstbeteiligung 400 Euro.

Sonderfälle:

  • Glasbruch: Selbstbeteiligung reduziert auf 100 Euro.
  • Keine Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter: Selbstbeteiligung erhöht auf 3000 Euro.
  • Schaden am Fahrzeug ohne eigene Schuld während des Parkens, ohne Identifizierung der schuldigen Person: Eine Selbstbeteiligung wird verlangt (800 Euro; oder 200 Euro, falls die Option für die Rücknahme der Selbstbeteiligung gebucht wurde).

Die Selbstbeteiligung gilt für jeden einzelnen Schadensfall. Falls zwei getrennte Unfälle vorliegen, muss zweimal die Selbstbeteiligung gezahlt werden.

Die Option für die Rücknahme der Selbstbeteiligung wird bei der Reservierung für eine Zusatzgebühr von 4 Euro pro Miet-Tag angeboten. Dadurch reduziert sich die vom Mieter zu zahlende Selbstbeteiligung von 800 auf 200 Euro, sofern er in irgendeiner Form mitverantwortlich ist, egal ob zu 100% oder zu 50%.

Keine Rücknahme der Selbstbeteiligung ist möglich für Schäden am geparkten Fahrzeug ohne Identifizierung des Schuldigen.

Im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines Diebstahls

Unfall

Bei einem Unfall muss sich der Mieter so verhalten, wie er dies tun würde, wenn es sein eigenes Fahrzeug wäre, mit dem Unterschied, dass die zuständige Versicherung die von Tripndrive ist; bei einem Unfall mit einer anderen Person muss er gemeinsam mit dieser den Schadensbericht ausfüllen. Falls Hilfe nötig ist, schickt Tripndrive einen Pannendienst, der das Fahrzeug bis zur nächsten Werkstatt abschleppen kann. Falls die Kosten für die Reparatur unter der Selbstbeteiligung an der Versicherung liegen, müssen sie vollständig vom Mieter getragen werden. Die Kautionszahlung garantiert dem Besitzer des Fahrzeugs, dass er sein Geld erhält. Falls die Kosten für die Reparatur über der Selbstbeteiligung an der Versicherung liegen, meldet Tripndrive den Schadensfall der Allianz, welche die Werkstatt dann direkt bezahlt. Der Mieter muss seine Selbstbeteiligung zahlen.

Panne

Der Mieter verständigt Tripndrive. Unsere jederzeit verfügbare Unterstützung kümmert sich um die Pannenhilfe für das Fahrzeug. Falls nötig, wird auch ein Alternativ-Transport der Passagiere bezahlt, damit diese die Reise beenden können. Wie es für alle Pannenfälle vorgesehen ist, muss der Besitzer des Fahrzeugs selbst dessen Reparatur bezahlen. Unsere Unterstützung kann falls nötig für den Transport des Besitzers zu der Werkstatt aufkommen, wo er sein Fahrzeug abholen muss.

Diebstahl

Der Mieter muss diesen binnen 48 Stunden bei der Polizei melden. Der Versicherungsexperte schätzt dann den Wert des gestohlenen Fahrzeugs und dessen Besitzer erhält eine entsprechende Entschädigung; der Mieter muss seine Selbstbeteiligung bezahlen.